Pfusch bei der Schönheitsoperation
Wir als Rechtsanwälte helfen Ihnen in den Bereichen Behandlungsfehler, Arztfehler, Operationsfehler, fehlerhafte Befunderhebung, fehlerhafte Diagnose und Pflegefehler und fordern Ihr Recht auf Schadensersatz.
Ärztliche Fehler können auf vielen Gebieten passieren.
Schönheitsoperation
Fehler bei der Schönheitsoperation
Brustoperation / Brustimplantate / Facelift / Straffung / Botox / aufspritzen
Risiken, Gefahren und Folgen von Schönheitsoperationen
Eine Schönheitsoperation stellt immer auch ein Risiko dar. Besonders über Werbung im Internet, Fernsehen oder in Zeitschriften sind einem die Risiken oft nicht bewusst. Der Heilungsprozess dauert oft länger als gedacht.
Folgen Risiken können sich verwirklichen
- Narben
- Schmerzen
- Narkose
- Infektionen
- Blutungen
- Thrombosen
- Narbenwucherungen
- dauerhafte Schädigung von Nerven
Diese Komplikationen können auch auftreten, wenn der Chirurg richtig operiert. Unterläuft dem Chirurgen ein Behandlungsfehle hat das oft ernste Folgen.
Risiken von Silikon-Implantaten bei Brust-OPs
Silikon-Implantate kommen in Deutschland vor allem bei Brustvergrößerungen zum Einsatz.
Das wohl größte Risiko neben Infektionen und Blutungen ist eine Kapselfibrose. Das Brustimplantat wird als Fremdkörper identifiziert und nach einiger Zeit mit einer Kapsel umhüllt. Diese kann sich dann zusammenziehen und verhärten, was wiederum zu Schmerzen und einer Verformung der Brust führen kann.
Zudem können Risse im Implantat entstehen und so Silikonmasse austreten die eine Entzündung hervorrufen kann.
Risiken bei Botox-Behandlungen
Auch kleinere ästhetische Behandlungen können schief laufen. Durch Botox kann es zu Kopfschmerzen oder grippeähnlichen Symptomen kommen. Es können Blutgefäße verletzt werden, wodurch blaue Flecken entstehen.
FAQs
Wenn Sie einen Schaden erlitten haben, sollten Sie schnell einen Anwalt konsultieren. Durch die Anforderung der Behandlungsunterlagen und der Einholung eines Gutachtens, kann die Behandlung auf Behandlungsfehler überprüft werden.
In der Regel verjähren Zivilrechtliche Ansprüche nach 3 Jahren. Im Medizinrecht beginnt die Verjährung erst zu laufen, wenn Sie von dem Behandlungsfehler Kenntnis erlangten.
Die Kosten werden in der Regel von der Rechtsschutzversicherung getragen. Ohne Rechtsschutzversicherung besteht die Möglichkeit auf Prozesskostenhilfe oder die Einschaltung eines Prozesskostenversicherers.
Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Wir haben in der Berechnung von Schadensersatzansprüchen Erfahrung und wissen genau, was Ihnen zusteht. In Betracht kommen Schmerzensgeld, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, Pflegemehraufwand, Sonstige Kosten und der Ersatz des Zukunftsschadens.