Schadensersatz

Behandlungsfehler, Arztfehler, Operationsfehler, Verkehrsunfall, Körperverletzung und Unfall. Wann bekomme ich Schadensersatz und Schmerzensgeld? 

Schadensersatz

Unter Schadensersatz versteht man die Pflicht einen entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Schadensersatz wird in den Ersatz immaterieller und materieller Schäden unterschiede. Mit immateriellem Schaden ist dabei meist das Schmerzensgeld gemeint. Einen Schadensersatzanspruch kann sich so in den unterschiedlichsten Situationen ergeben. Generell kann man sagen, dass der Geschädigte so gestellt werden soll, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten. Einige wichtige Begriffe und Erläuterungen finden Sie hier:

Anwalt, Rechtsanwalt

Schmerzensgeld

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld kann u. a. bei unerlaubten Handlungen, Straftaten, Verkehrsunfällen, ärztlichen Kunstfehlern und bei Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts entstehen. Die Höhe richtet sich im Wesentlichen nach dem erlittenen Leid und wird individuell bemessen. Aufschluss zur Höhe können Schmerzensgeldtabellen geben.

Haushaltsführungsschaden

Der Haushaltsführungsschaden entsteht, wenn man aufgrund der Schädigung Tätigkeiten nicht mehr oder nur noch verlangsamt ausführen kann. Er stellt erfahrungsgemäß einen beachtlichen Teil des Schadensersatzes dar.

Sonstige Mehraufwendungen

Ersatzfähig sind zudem schadensbedingte Zuzahlungen für Behandlungen, Medikamente oder Umbauten im Haus.

Entschädigung bei Tod eines nahen Angehörigen

Wird eine Person getötet, zu der man in einem besonderen Näheverhältnis stand, hat man einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld aus § 844 BGB.

Erwerbsschaden

Erwerbsschaden nennt man die Verdienstausfälle, die man kausal durch das Schadensereignis erleidet.

Pflegemehraufwand

Schadensersatz für Pflegemehraufwand steht der geschädigten Person dann zu, wenn sie aufgrund des Schadensereignisses Pflegeleistungen in Anspruch nehmen muss. Ersatzfähig sind dabei auch fiktive Kosten, wenn die Pflegeleistungen durch Angehörige erfolgen.

Zukunftsschaden

Ist ein Dauerschaden entstanden, hat man gegebenenfalls Anspruch auf eine monatliche Rente für Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden und Pflegemehraufwand.

Nutzlose Aufwendungen

Hat man Aufwendungen getätigt, die durch das Schadensereignis nutzlos geworden sind, kann man auch diese als Schaden geltend machen.

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