Pflegefehler
Im Krankenhaus oder in Pflegeeinrichtungen wie Altenheim etc. kann es bei immobilen Patienten zu Pflegefehlern kommen, die als Folge einen Dekubitus oder andere Schäden entstehen lassen.
Auch in der Pflege können Fehler passieren, insbesondere wenn immer mehr Personal eingespart wird und Patienten weniger Betreuung erfahren.
Pflegefehler / Dekubitus
Durch Pflegefehler kann es zum Entstehen eines Dekubitus kommen. Die Mobilität des Patienten ist hierbei entscheidender Faktor. Daher sollte bei der Aufnahme des Patienten eine Dekubitus-Risikoeinschätzung erfolgen.
Es wir in folgende Schweregrade unterschieden:
Dekubitus Grad 1
Die Haut scheint noch intakt. Es liegt jedoch eine dauerhafte und lokal begrenzte Hautrötung vor.
Dekubitus Grad 2
Eine Blasenbildung und Hautabschürfungen mit rot bis rosafarbenen Wundbett sind erkennbar
Dekubitus Grad 3
In diesem Stadium liegt bereits ein tiefes, offenes Geschwür vor
Dekubitus Grad 4
Es zeigt sich eine Nekrosenbildung, sowie Schädigung von Muskelgewebe, Knochen, Sehnen und Gelenkkapseln.
FAQs
Soll ich zu einem Anwalt gehen?
Wenn Sie einen Schaden erlitten haben, sollten Sie schnell einen Anwalt konsultieren. Durch die Anforderung der Behandlungsunterlagen und der Einholung eines Gutachtens, kann die Behandlung auf Behandlungsfehler überprüft werden.
Meine Behandlung liegt schon eine Zeit zurück
In der Regel verjähren Zivilrechtliche Ansprüche nach 3 Jahren. Im Medizinrecht beginnt die Verjährung erst zu laufen, wenn Sie von dem Behandlungsfehler Kenntnis erlangten.
Kann ich mir einen Anwalt leisten?
Die Kosten werden in der Regel von der Rechtsschutzversicherung getragen. Ohne Rechtsschutzversicherung besteht die Möglichkeit auf Prozesskostenhilfe oder die Einschaltung eines Prozesskostenversicherers.
Wieviel Euro Schadensersatz bekomme ich.
Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Wir haben in der Berechnung von Schadensersatzansprüchen Erfahrung und wissen genau, was Ihnen zusteht. In Betracht kommen Schmerzensgeld, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, Pflegemehraufwand, Sonstige Kosten und der Ersatz des Zukunftsschadens.