Wir arbeiten mit der Kanzlei Lefèvre und Kollegen in Wetzlar zusammen.
Notar und Rechtsanwalt Claus Lefèvre in Wetzlar
Als Notar ist Claus Lefèvre Ihr Ansprechpartner in allen rechtlichen Belangen. Notare sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes und befassen sich mit Beurkundungen und Beglaubigungen. Claus Lefèvre ist ein erfahrener Notar und begleitet Sie professionell und zuverlässig in allen notariellen Angelegenheiten.
Die Tätigkeit eines Notars umfasst verschiedene Bereiche wie das Immobilienrecht, das Erbrecht, das Gesellschaftsrecht und das Familienrecht. Im Immobilienrecht sorgt Claus Lefèvre dafür, dass Immobilienkäufe und -verkäufe rechtskräftig abgewickelt werden und berät Sie zu Themen wie Grundstücksrecht, Wohnungs- und Teileigentum. Im Erbrecht gestaltet und beglaubigt er Testamente und eröffnet und verwaltet Nachlässe. Im Gesellschaftsrecht beurkundet er Gründungen, Umwandlungen und Verschmelzungen von Unternehmen und berät in allen Fragen rund um Gesellschaftsverträge. Im Familienrecht beglaubigt er Eheverträge, Scheidungs- und Trennungsfolgenvereinbarungen sowie Adoptionen und sorgt dafür, dass diese rechtskräftig sind.
Claus Lefèvre legt großen Wert auf eine persönliche und individuelle Beratung und begleitet Sie kompetent und einfühlsam in allen Lebenssituationen. Er steht Ihnen bei der Gestaltung von Verträgen und rechtlichen Angelegenheiten zur Seite und sorgt für Rechtssicherheit in allen Lebenslagen.
Sie suchen einen erfahrenen Notar für Ihre rechtlichen Angelegenheiten? Dann sind Sie bei Claus Lefèvre genau richtig! Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Termin zu vereinbaren und mehr darüber zu erfahren, wie Claus Lefèvre Ihnen helfen kann.

Unsere Leistungen
- Grundstückskaufverträge, Grundbucheinträge und Grundbuchauszüge
- Immobilienkaufverträge, der Bildung von Wohnungseigentum
- Gründung von Gesellschaften,
- Gestaltungen und Beurkundungen im Gesellschaftsrecht,
- Gesellschafts- und Unternehmensverträge und Gesellschafterbeschlüsse, Umwandlungen und Handelsregisteranmeldungen,
- Bestellung von Grundschulden,
- Gestaltungen und Beurkundungen im Gesellschaftsrecht,
- Im Familienrecht: bei Eheverträgen, Scheidungsfolgevereinbarungen, Adoptions- und Kindschaftssachen,
- Im Erbrecht: bei Testamenten, Erbverträge, Erb- und Pflichtteilsverzicht, Erbvertrag, Erbscheinsanträge und Erbschein
- Patientenverfügungen, Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht
