Behandlungsfehler beim Knie

Wir als Rechtsanwälte helfen Ihnen in den Bereichen Behandlungsfehler, Arztfehler, Operationsfehler, fehlerhafte Befunderhebung, fehlerhafte Diagnose und Pflegefehler und fordern Ihr Recht auf Schadensersatz. 

Ärztliche Fehler können auf vielen Gebieten passieren.

Knie

 

Behandlungsfehler im Bereich des Knies / Künstliches Knie

Knieprothese, Knie TEP, Kniearthrose, Gonarthrose

 

Trotz erfolgter Operation mit einem künstlichen Kniegelenk, können weiterhin Beschwerden bestehen. Ob in Ihrem Fall ein Behandlungsfehler passiert ist, gilt es zu überprüfen.

 

Welche Komplikationen sind möglich:

-Nicht passgenau eingesetztes künstliches Gelenk

-Eingeklemmtes Weichteilgewebe

-Probleme mit der Kniescheibe

-Allergie gegen Prothesenmaterial oder Knochenzement

-Lockerung der Prothese

-Ungenügende Verankerung der Prothesenteile

-Materialabrieb und Knochenverlust

-Instabiles Knie

-Probleme mit der Kniescheibe

-Bewegungseinschränkungen, steifes Knie

-Gelenkinfektionen und -verklebungen

-Schmerzen

FAQs

Wenn Sie einen Schaden erlitten haben, sollten Sie schnell einen Anwalt konsultieren. Durch die Anforderung der Behandlungsunterlagen und der Einholung eines Gutachtens, kann die Behandlung auf Behandlungsfehler überprüft werden. 

In der Regel verjähren Zivilrechtliche Ansprüche nach 3 Jahren. Im Medizinrecht beginnt die Verjährung erst zu laufen, wenn Sie von dem Behandlungsfehler Kenntnis erlangten. 

Die Kosten werden in der Regel von der Rechtsschutzversicherung getragen. Ohne Rechtsschutzversicherung besteht die Möglichkeit auf Prozesskostenhilfe oder die Einschaltung eines Prozesskostenversicherers. 

Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Wir haben in der Berechnung von Schadensersatzansprüchen Erfahrung und wissen genau, was Ihnen zusteht. In Betracht kommen Schmerzensgeld, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, Pflegemehraufwand, Sonstige Kosten und der Ersatz des Zukunftsschadens.